· Fachbeitrag · Autokauf
Fahrzeuge werden bis zur Übergabe noch anderweitig genutzt: Das müssen Sie beachten
| Immer wieder gibt es folgende Konstellation: Der Kunde kauft ein Fahrzeug, das er verabredungsgemäß nicht sofort übergeben bekommt, sondern das erst noch einer vorübergehenden, aber mit dem Käufer vereinbarten anderen Nutzung zugeführt wird. ASR zeigt Ihnen, welche Fälle betroffen sind und worauf Sie bei diesen rechtlich achten müssen. |
Um diese „anderweitig-Nutzungs-Fälle“ geht es
Um diese Fälle geht es: Der Kunde sucht sich bei einem Händler von Wohnmobilen, der auch eine Wohnmobilvermietung betreibt, ein Neufahrzeug aus. Das wird so konfiguriert und bestellt, wie er es haben möchte. Um es aber preislich attraktiver zu gestalten und weil es in der Vermietung derzeit auch einen Mangel an lieferbaren Neufahrzeugen gibt, wird vertraglich vereinbart, dass das Wohnmobil zunächst eine Saison lang in der Vermietung genutzt wird. Auch im Interesse des Käufers, der sichergehen möchte, dass ihm das Fahrzeug nicht ein anderer vor der Nase wegschnappt, wird der Kaufvertrag mit Vereinbarung des späteren Übergabetermins und der Zwischennutzung schon heute geschlossen.
Ähnliche Fälle gibt es auch im Pkw-Segment mit einer Zwischennutzung als Vorführwagen oder als Mobilitätsfahrzeug. Das kann auch händlerseitig motiviert sein, wenn bestimmte Prämien des Herstellers eine vorübergehende Eigennutzung vorsehen.
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