· Fachbeitrag · Autokauf
Gegenseitige Erstattung gezogener Nutzungen und Zinsen beim Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag
| Tritt der Käufer wegen eines Mangels an seinem Fahrzeug berechtigt vom Kfz-Kaufvertrag zurück, muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Im Ergebnis muss dann jede Vertragspartei das zurückgeben, was sie bekommen hat, und das zurückbekommen, was sie gegeben hat. Das hört sich einfach an, gäbe es da nicht die Nutzung des Fahrzeugs durch den Käufer und die damit einhergehende Wertminderung am Fahrzeug oder die vom Verkäufer mit dem Kaufpreis (nicht) erwirtschafteten Zinsen. |
Der erste Schritt bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags ist einfach: Der Käufer gibt das Auto zurück und der Verkäufer das Geld.
Und dann sind da noch die „gezogenen Nutzungen“
Im zweiten Schritt müssen aber auch die „gezogenen Nutzungen“ wechselseitig erstattet werden. Der Käufer hat das Auto genutzt, indem er damit gefahren ist; der Verkäufer hat das Geld genutzt, indem er es wie auch immer in den Geschäftskreislauf eingebracht hat.
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