17.12.2013 · Fachbeitrag · Autokauf
Händler nachbesserungsbereit – aber der Käufer reagiert nicht
| Verlangt der Fahrzeugkäufer Mängelbeseitigung und setzt dazu eine Frist, darf er seine Hände danach nicht einfach in den Schoß legen. Tut er es dennoch, kann er sein Rücktrittsrecht verspielen. Das hat ihm das LG Oldenburg bescheinigt. |
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