· Nachricht · Autokauf
Händlergünstiges Diesel-Urteil der anderen Art
| Wie ein Tsunami überrollt uns die Flut von Urteilen in Diesel-Streitigkeiten. Aus dem üblichen Rahmen fällt dabei ein aktuelles Urteil des LG Stuttgart. Dort scheiterte der Käufer mit seiner Klage gegen ein Autohaus wegen eines gebrauchten Touran 2.0 TDI (EA 189). Den hatte er im Januar 2016 gekauft ‒ und damit monatelang nach dem Auffliegen des VW-Skandals Ende September 2015. |
Käufer kannte den Mangel
Im Prozess verteidigte sich der Käufer damit, die Berichterstattung zum Abgasskandal auf die USA bezogen zu haben und daher davon ausgegangen zu sein, dass Deutschland nicht betroffen sei. Das Gericht stufte das als Schutzbehauptung ein und attestierte dem Käufer, dass er den gerügten Mangel kannte.
Rechtlich war es also für das Gericht ein Fall des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach sind die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kennt.
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