· Fachbeitrag · Autokauf
Haftung für Betriebsausfallschäden durch Werkstattaufenthalt?
| Steht ein gewerblich genutztes Fahrzeug wegen Mängelarbeiten in Ihrer Werkstatt, kann auf Sie als Verkäufer eine Kostenlawine in Form eines Betriebsausfallschadens zurollen. Betriebsausfallschäden sind in solchen Fällen besonders hoch, die Chancen für Sie als Händler neuer Fahrzeuge Ersatzansprüche abzuwenden aber gleichfalls, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm zeigt. |
Verkaufsgegenstand war ein landwirtschaftlicher Schlepper aus einer neuen Serie, der sich als „Montagsschlepper“ entpuppte. Ein Werkstattaufenthalt reihte sich an den anderen. Mit der Begründung, durch den Ausfall des Schleppers seien ihm gewinnbringende Lohnarbeiten durch die Lappen gegangen, verlangte der Käufer Schadenersatz von über 20.000 Euro. Knackpunkt war die Frage, ob der Händler die Mangelhaftigkeit zu vertreten hat:
- Grundsätzlich ist das bei einem Zwischenhändler, der fabrikneue Fahrzeuge ausliefert, nicht der Fall. Er hat keine eigene Prüfpflicht und einen Herstellerfehler muss er sich nicht zurechnen lassen.
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