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  • 23.06.2022 · Nachricht · Autokauf

    Kein Transportkostenvorschuss bei abholbereitem Verkäufer

    | Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Verbraucher-Käufers setzt voraus, dass die Kaufsache am Erfüllungsort der Nachbesserung bereitsteht. Ist der Verkäufer zu einer unentgeltlichen Abholung der Kaufsache und deren Verbringung zum Erfüllungsort bereit, hat der Käufer keinen Anspruch darauf, dass ihm ein Transportkostenvorschuss gezahlt wird. Das hat der BGH entschieden. Das Urteil erging zu einem Pferdekauf, ist aber eins zu eins auf den Autokauf anwendbar. |