· Fachbeitrag · Autokauf
Kunde reklamiert Mangel: Nicht immer müssen Sie den Anwalt und Sachverständigen bezahlen!
| Das darf doch nicht wahr sein, haben Sie sich sicherlich auch schon gedacht, wenn ein unzufriedener Kunde seine Anwalts- oder Sachverständigenkosten von Ihnen erstattet haben wollte. Sofern Sie mangelfrei geliefert haben, müssen Sie sich grundsätzlich keine Sorgen machen ( ASR 3/2014, Seite 14 ). Grundlegend anders ist die Rechtslage jedoch, wenn das Fahrzeug einen Sachmangel hat, die Reklamation des Kunden also berechtigt ist. Dann kann Ihr Kunde seine Anwalts- und Sachverständigenkosten auf Sie abwälzen - unter welchen Voraussetzungen, erfahren Sie hier. |
Ein Fall aus dem Alltag
Zum besseren Verständnis schildern wir Ihnen zunächst einen Praxisfall, wie er jeden Tag irgendwo in Deutschland vorkommen kann:
|
Kfz-Händler Müller hat für 14.700 Euro einen gebrauchten VW Eos verkauft. Ohne Vorankündigung, quasi aus heiterem Himmel, erklärte der Anwalt des Käufers den Rücktritt. Begründung: Unfallvorschaden. Zugleich forderte er den Händler zur Übernahme der Anwalts- und Sachverständigenkosten auf, zusammen rund 2.000 Euro. Der Rücktritt war berechtigt. Der Händler nahm den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurück. Die Anwalts- und Sachverständigenkosten teilten sich Händler und Kunde hälftig in einem Vergleich. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig