· Fachbeitrag · Autokaufrecht
OLG Oldenburg verneint gutgläubigen Erwerb: Handlungsempfehlungen für die Praxis
von Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide
| Werden Ihnen beim Fahrzeugkauf die Zulassungsbescheinigungen vorgelegt und übergeben, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug wirksam erworben haben. Dass Sie darauf nicht immer vertrauen sollten, zeigt eine Entscheidung des OLG Oldenburg. ASR macht Sie mit dem Urteil vertraut und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis. |
Der Fall vor dem OLG Oldenburg
Auf den Punkt gebracht lehrt das Urteil, dass der gutgläubige Erwerb eines Fahrzeugs selbst dann an den Gesamtumständen des Kaufvorgangs scheitern kann, wenn die Original-Zulassungsbescheinigungen vorgelegt wurden.
Abschluss des Kaufvertrags nachts in Schnellrestaurant
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