18.01.2016 · Fachbeitrag · Autokauf
Mangelhafte Nachbesserung muss unverzüglich gerügt werden
| Immer wieder scheitern gewerbliche Kunden an der Pflicht, einen Mangel oder – wie in einem Fall vor dem OLG Hamm – mangelhafte Nachbesserungsarbeiten unverzüglich zu rügen. Dann schlägt § 377 HGB unerbittlich zu: Die Ware gilt als genehmigt. |
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