Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 18.01.2016 · Fachbeitrag · Autokauf

    Mangelhafte Nachbesserung muss unverzüglich gerügt werden

    | Immer wieder scheitern gewerbliche Kunden an der Pflicht, einen Mangel oder – wie in einem Fall vor dem OLG Hamm – mangelhafte Nachbesserungsarbeiten unverzüglich zu rügen. Dann schlägt § 377 HGB unerbittlich zu: Die Ware gilt als genehmigt. |