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  • · Fachbeitrag · Autokauf

    Neue Verjährung im Anschluss an eine Nachbesserung?

    | Bei der Rücknahme des Fahrzeugs im Anschluss an eine Nachbesserung kommt es nicht automatisch zu einem Neustart der Verjährung. In der Regel führt eine Nachbesserung lediglich zu einer Hemmung der Verjährung. Das heißt, die ursprüngliche Verjährungsfrist wird nur angehalten und läuft nach dem Wegfall des Hemmnisses weiter. Zu diesem Ergebnis gelangt das LG München I im Fall der Nachbesserung an einem Lkw. |

     

    In den Verkaufs-AGB hieß es „Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren abweichend vom Gesetz in einem Jahr ab Übergabe ...“ Im Jahr 2009 war das eine Jahr vorbei. War es damit auch vorbei mit der Haftung für diejenigen Mängel, die der Käufer des (vermutlich neuen) Lkw im März 2010 rügte? Dem Einwand des Verkäufers „verjährt ist verjährt“ setzte der Käufer entgegen, schon im März 2009 sei er mit dem Lkw in der Werkstatt gewesen. Im Juli habe er das Fahrzeug zurückbekommen - angeblich ohne Mängel. In Wirklichkeit seien die alten Mängel erneut aufgetreten, daneben auch neue. Das LG hat die Rücktrittsklage des Käufers (kein Verbraucher!) wegen Verjährung abgewiesen. Zunächst hat es die Verkürzung von zwei Jahren auf ein Jahr für rechtens erklärt. Die Einjahresfrist sei mit der Übergabe des Lkw an den Käufer in Gang gesetzt worden. Bei der Rücknahme des Fahrzeugs im Anschluss an eine Nachbesserung komme es nicht automatisch zu einem Neustart. Das sei im Gesetz so nicht vorgesehen, weshalb auch die AGB-Klausel dies nicht regeln müsse (LG München I, Urteil vom 10.6.2011, Az. 12 O 3387/11; Abruf-Nr. 121105).

     

    PRAXISHINWEIS | Ausnahmsweise kann ein „Anerkenntnis in sonstiger Weise“ vorliegen. Das hat für Sie als Verkäufer die missliche Konsequenz, dass die Verjährung in diesem Fall von vorne beginnt. Ein solches Anerkenntnis kommt in Betracht, wenn Sie im Rahmen der Nachbesserung ein großes Fahrzeugteil austauschen müssen (zum Beispiel das Getriebe, den Motor oder eine Baugruppe).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 1 | ID 32942700