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  • 13.11.2015 · Fachbeitrag · Autokauf

    Neufahrzeug auf die falsche Person erstzugelassen

    | Ein kleiner Fehler kommt ein bayerisches Autohaus teuer zu stehen. Es hatte den Neuwagen einer Frau nicht auf sie, sondern auf eine andere Person zugelassen. Das AG München sprach der Käuferin 3.145 Euro Entschädigung zu. |