· Fachbeitrag · Autokauf
Nutzungsentschädigung - eine unendliche Geschichte
| Nachdem es den Richtern in erster und zweiter Instanz nicht gelungen war, die Nutzungsentschädigung richtig zu berechnen, mussten die Karlsruher Bundesrichter zeigen, wie es geht. |
Hintergrund ist ein B2B-Kaufvertrag über einen gebrauchten BMW X5 3.0 d (Kaufpreis 53.740 Euro, km-Stand 14.890). Wie hoch ist die Entschädigung für 135.000 km? Eigentlich kein Problem. Sollte man meinen:
- Die Richter in erster Instanz haben schlicht falsch gerechnet, indem sie auf die mutmaßliche Restlaufleistung im Zeitpunkt der Rückabwicklung abgestellt haben. Richtig ist der Moment der Auslieferung. Eine Gesamtfahrleistung von 250.000 km und ein Tachostand bei Auslieferung von 14.890 km ergeben eine Restlaufleistung von rund 235.000 km.
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