· Fachbeitrag · Autokauf
Nutzungsvergütung mit oder ohne Umsatzsteuer?
| Durch ein Urteil des Berliner Kammergerichts ( ASR 11/2013, Seite 14 ) ist eine Diskussion über die Frage „Nutzungsvergütung mit oder ohne Umsatzsteuer?“ in Gang gekommen, die erst der BGH beantworten kann und in Kürze wohl auch beantworten wird. Denn ihm liegt eine Revision mit dem Aktenzeichen VIII ZR 215/13 vor, die das LG Hamburg zugelassen hat. |
Hintergrund ist die Rückabwicklung eines NW-Kaufs. Dort ist der Händler bei der Berechnung der Nutzungsvergütung wie folgt vorgegangen:
- Den Bruttopreis von 77.000 Euro hat er zunächst um die Kosten für Zulassung, Überführung und Brief (zusammen 1.204 Euro) bereinigt.
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