· Fachbeitrag · Autokauf
Rückabwicklung nach neuer Bagatellgrenze des BGH
| Nachdem der BGH mit seiner „Fünf-Prozent-Entscheidung“ vom 28. Mai 2014 den Rücktritt eines Kia-Käufers anerkannt hatte, musste nun das OLG Stuttgart erneut ran. Zu klären waren die Höhe der Nutzungsentschädigung, der Wertersatz wegen Beschädigungen und Abnutzung sowie die Verteilung der beträchtlichen Gerichts- und Anwaltskosten. Das Stuttgarter Endurteil zieht einen überraschend händlerfreundlichen Schlussstrich. |
- Vom Kaufpreis in Höhe von 29.953 Euro für den neuen Kia Sportage 2.0 muss das Autohaus lediglich 10.125 Euro plus Zinsen zurückzahlen.
- In Höhe der Differenz von 19.828 Euro kann das Autohaus mit eigenen Forderungen gegenrechnen:
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