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Tacho-Betrug bei vielen Fahrzeugen ab Werk „vorbereitet=“ - ADAC erhebt schwere Vorwürfe
| Automobilhersteller unternehmen seit Jahren zu wenig gegen Tacho-Betrug, kritisiert der ADAC, obwohl es problemlos möglich wäre, ihre Fahrzeuge wirksamer zu schützen. Mehr noch: Viele Fahrzeuge seien bereits ab Werk für Manipulationen „vorbereitet“, weil die Elektronik nur unzureichend abgesichert sei. Das ermögliche es den „Tacho-Tricksern“ vielfach erst, mit frei erhältlichen Manipulationsgeräten den Kilometerstand eines Fahrzeugs einfach und schnell zu verändern. |
Wissenschaftler der Arbeitsgruppe „Multimedia and Security“ der Unit Magdeburg haben die Fahrzeug-Elektronik eines Audi Q7, einer Mercedes E-Klasse und eines VW Passat untersucht. Sie fanden heraus, dass es darin mangelhaft geschützte Software-Funktionen gibt, die von den Betrügern für ihre Manipulationen genutzt werden. Tacho-Trickser“ hätten es deutlich schwerer, so der ADAC, wenn Autoproduzenten und Zulieferer aktuelle Sicherheitstechnik einsetzen würden. Besonders erstaunlich: entsprechende Technologien wie SHE (Secure Hardware Extension) oder HSM (Hardware Secure Modules) sind bereits heute teilweise in den Steuergeräten der Fahrzeuge vorhanden, aber nicht aktiviert.
Ein Grund für die mangelnde Sicherung des Kilometerzählers vermutet der ADAC, dass gelegentlich erforderliche Werks-Probefahrten der Hersteller vor der Fahrzeugauslieferung „gelöscht“ werden, um dem Kunden ein „ungefahrenes“ Neufahrzeug übergeben zu können. Weitere Praxistests des ADAC haben zudem ergeben, dass sich neben den in der Studie untersuchten Fahrzeugen auch bei vielen weiteren Modellen der Kilometerstand in Sekundenschnelle und ohne Ausbau des Tachos manipulieren lässt. Das Sicherheitsproblem ist also herstellerübergreifend.
Der volkswirtschaftliche Schaden durch Tachomanipulation wird auf etwa sechs Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Dem stünden nur etwa drei Mio. Euro an Kosten gegenüber, um die drei Mio. jährlich in Deutschland verkauften Neuwagen wirksam gegen Betrug zu schützen - pro Fahrzeug also etwa einen Euro Aufpreis.
Weitefrührender Hinweis
- Beitrag „Laufleistung in Internetanzeige muss stimmen“, ASR 2/2013, Seite 4