· Nachricht · Autokauf
Verbraucherkunden den Ort für Mangelprüfung mitteilen
| Bei Kundenreklamationen richtig zu reagieren, ist infolge des hohen Verbraucherschutzniveaus schwierig geworden. Ein Wort zu viel, eins zu wenig und schon sitzt man als Händler in der Falle. In diesem Dilemma bietet nun der EuGH eine wichtige Orientierungshilfe. |
Kein Fahrzeug, sondern ein Partyzelt war Gegenstand des Fernabsatzkaufs. Doch was der EuGH zu den Rechten und Pflichten der Vertragspartner bei einer Reklamation sagt, gilt im Prinzip gleichermaßen für den Fahrzeugverkauf Händler an Verbraucher, egal, ob per Fernabsatz oder stationär. Drei Dinge stehen im Pflichtenheft des Verbrauchers:
- 1. Den angeblichen Mangel nachvollziehbar rügen.
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