27.06.2014 · Fachbeitrag · Autokauf
Verkäufer muss Gutachter im Rahmen der Nacherfüllung zahlen
| Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, heißt es im Gesetz. Der BGH zählt dazu auch die Kosten eines Gutachters, den der Käufer zum Auffinden und zur Abklärung eines Mangels eingeschaltet hat. Damit positioniert sich der BGH in dieser bislang ungeklärten Frage eindeutig auf der Seite des Käufers – zulasten des Handels. |
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