Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Autokauf

    VW Abgasskandal: Anwälte sehen VW mit der Bochumer Entscheidung nicht aus dem Schneider

    | Nach Ansicht der Düsseldorfer Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich hat der Bochumer Prozess um einen VW Besitzer, der den Kauf seines Tiguans rückabwickeln will, keine Aussagekraft für andere Geschädigte. Die beiden führen selbst noch Prozesse vor der gleichen Kammer mit anders gelagerten Fällen, in denen es ebenfalls um die Rückabwicklung von Fahrzeugen wegen des Abgasskandals geht. Lesen Sie, mit welchen Argumenten der „Gegenseite“ Sie als Kfz-Händler rechnen müssen: |

     

    • Es müsse jeder Einzelfall geprüft werden. Im Fall vor dem LG Bochum handele es sich um ein Fahrzeug innerhalb der Gewährleistungsfrist. Daher könne über andere Fälle nicht gegen Autohäuser, sondern gegen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung keine Aussage abgeleitet werden.
    • Im Bochumer Fall seien von Klägerseite zentrale Punkte noch nicht vorgetragen worden. Derzeit gehe es beispielsweise nur um Sachmängel, über den ebenfalls vorliegenden Rechtsmangel (Erlöschen der ABE) sei noch gar nicht verhandelt worden.
    • Es liege ein erheblicher Sachmangel vor: Die Nichteinhaltung gesetzlicher Grenzwerte, die dazugehörige steuerliche Einordnung, die davon abhängige grüne Plakette und damit die Möglichkeit, die Innenstädte zu befahren, seien erheblich.
    • Es bestünden Zweifel, dass die für den Rückruf getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte führen und keine Folgemängel auslösen, wie höheren CO2-Ausstoß, Mehrverbrauch oder Leistungsverlust.
    • Vor Befolgung des Rückrufs sei zu prüfen, ob weitergehende Rechte geltend gemacht werden können. Im Fall der arglistigen Täuschung und der Unzumutbarkeit der Nacherfüllung hätten die Geschädigten ein Wahlrecht zwischen Nacherfüllung (Rückruf), Rücktritt, Minderung und Schadenersatz. Wurde das Wahlrecht ausgeübt, gibt es später kein zurück.

     

    Wichtig | Das Vergleichsangebot des Bochumer Autohauses, das Fahrzeug zu einem marktüblichen Preis zurückzunehmen, weise, so Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, in die richtige Richtung. Leider sei dieser marktübliche Preis bei den betroffenen Fahrzeugtypen inzwischen so gering, dass die beiden Anwälte raten, einen Rücktritt vom Kauf durchzusetzen, um nicht unnötig viel Geld zu verlieren.

     

    Quelle: Pressemitteilung von Rogert & Ulbrich vom 8.3.2016

    Quelle: ID 43920085