· Fachbeitrag · Autokauf/Leasing
Schadenberechnung bei Nichtabnahme eines gebrauchten Leasingfahrzeugs
| Die für den Fall der Nichtabnahme eines gebrauchten Fahrzeugs im Kleingedruckten vorgesehene Schadenpauschale von zehn Prozent des Kaufpreises ist nicht alternativlos. Sie können als Kfz-Händler Ihren Schaden auch konkret berechnen. Wie das beim Verkauf eines geleasten Fahrzeugs funktioniert, zeigt ein aktuelles Urteil des LG Bielefeld. |
Verkauf scheitert an der Finanzierung
Geplatzt war der Verkauf des Audi Q7 (Leasingfahrzeug) mit km-Stand 111.000, weil die Käuferin die Finanzierung des Kaufpreises in Höhe von 50.000 Euro brutto (= 42.016,81 Euro netto) nicht auf die Beine gestellt bekam. Ihr Argument, nur unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Finanzierung gekauft zu haben, war nicht haltbar - davon stand nichts im Kaufvertrag. Also kam dem Händler die Vollständigkeitsvermutung der Kaufvertragsurkunde zugute (LG Bielefeld, Urteil vom 6.8.2013, Az. 17 O 13/13; Abruf-Nr. 132868).
Händler erleidet Schaden von über 12.000 Euro
Seinen Schaden hat der Händler auf 12.016,81 Euro beziffert, nachdem es ihm gelungen war, das Fahrzeug - mit inzwischen 31.500 km mehr auf der Uhr - für 30.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu verkaufen. In den acht Monaten dazwischen hatte er entgegen ursprünglicher Planung die Leasingraten in Höhe von monatlich 879,55 Euro netto weiterzahlen müssen. Diese Belastung wollte der Händler berücksichtigt sehen. Das LG hat die Entschädigungssumme aufgrund folgender Parameter auf nur 3.504,72 Euro festgesetzt:
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