· Fachbeitrag · Autokaufrecht
Preis- und Lieferproblematik beim Neuwagenverkauf: So nutzen Sie Preisgleitklauseln in den AGB
von Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide
| Selten hatten Autohäuser in der Vergangenheit so mit Lieferengpässen und -verzögerungen zu kämpfen, wie es aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs der Fall ist. Die Folge sind unkalkulierbare Preisentwicklungen, zumeist Preiserhöhungen (z. B. bei den Einkaufspreisen). Diese lassen sich aber durch Preisgleitklauseln, die Sie in Ihre AGB aufnehmen können, abfedern. ASR zeigt, worauf Sie bei Preisgleitklauseln achten müssen und gibt Ihnen eine Musterformulierung für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an die Hand. |
Preisgleitklauseln ermöglichen nachträgliche Preiserhöhung
Die Lieferfristen für einen Neuwagen ziehen sich wegen Lieferengpässen häufig in die Länge. Sie als Kfz-Händler laufen dabei Gefahr, dass Sie bei Anlieferung des Neuwagens mehr an den Hersteller bezahlen müssen, als Sie ursprünglich kalkuliert hatten, weil sich die Preise zwischenzeitlich erhöht haben.
Bei Preisen gilt zwar auch der Grundsatz „pacta sunt servanda“, wonach sich Verkäufer und Käufer grundsätzlich an die vereinbarte Vergütung für die zu erbringende Leistung halten müssen, auch wenn sich die Rahmenbedingungen für die Herstellung oder Lieferung ändern und dies zu Mehrkosten für den Verkäufer führt. Sprich: Das Risiko nachträglicher Preissteigerungen liegt bei Ihnen als Verkäufer. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Sie können sich nämlich durch Preisgleitklauseln in Ihren AGB absichern und auf diese Weise die Preiserhöhung an den Käufer weitergeben.
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