· Fachbeitrag · Kartellrecht
Die neue Vertikal-GVO: Bedeutung und Konsequenzen für die Kfz-Branche
von Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide
| Die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung EU 2022/7201, kurz Vertikal-GVO, befreit Händler und Hersteller von den engen Grenzen des Kartellrechts. Das macht sie für die Kfz-Branche so wichtig. In der seit 01.06.2022 geltenden Neufassung hat die EU-Kommission auf die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts im Kfz-Sektor reagiert. ASR macht Sie mit den Aspekten der neuen Vertikal-GVO vertraut, stellt ihre Bedeutung für die Kfz-Branche dar und arbeitet die Konseqzuenzen für die Praxis heraus. |
Die neue Vertikal-GVO: Geltungsdauer und Übergangszeitraum
Zum 01.06.2022 ist die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung EU 2022/7201, kurz Vertikal-GVO, nebst den zugehörigen neuen Vertikal-Leitlinien in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 31.05.2034. Für geltende Vereinbarungen gilt eine Übergangsregelung bis zum 31.05.2023. Diese dürfte die meisten geltenden Händlerverträge betreffen. Somit dürfte die neue Vertikal-GVO nebst Leitlinien ihre Wirkung zusammen mit der neuen bzw. verlängerten Kfz-GVO, die am 01.06.2023 in Kraft tritt, entfalten.
Bedeutung der neuen Vertikal-GVO für die Praxis
Die Vertikal-GVO bildet den Rahmen, in dem Hersteller und Händler ihre Geschäftsbeziehungen regeln können. Sie ist notwendig, da das europäische Recht in Art. 101 Abs. 1 AEUV vertikale Vereinbarungen wie Liefer- und Vertriebsverträge ‒ wie sie Standard in der Kfz-Branche sind ‒ verbietet. Dieses Verbot geht mit einer Beschränkung der unternehmerischen Freiheit einher.
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