17.08.2016 · Fachbeitrag · Autokauf/Werkstattrecht
Beweisvereitelung lässt auch Verbraucher im Regen stehen
| Dass selbst ein Verbraucher den Kürzeren zieht, wenn er durch sein Verhalten fahrlässig die Beweisführung des Autohauses vereitelt, zeigt ein Berufungsurteil des LG Bielefeld. |
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