· Fachbeitrag · Autokauf/Werkstattrecht
Wo bitte ist das Getriebe geblieben? - Die Folgen der „Beweisvereitelung“ bei Kauf und Reparatur
| „Beweisvereitelung“ heißt es im Juristenjargon, wenn der eine Vertragspartner dem anderen ein Beweismittel, zum Beispiel das ausgebaute defekte Getriebe, wegnimmt. Das muss kein Diebstahl oder eine Unterschlagung sein. Es genügt jede Aktion, die es der beweispflichtigen Partei erschwert oder gar unmöglich macht, den ihr obliegenden Beweis erfolgreich zu führen und so den Prozess zu gewinnen. Was das konkret für den Kfz-Handel und die Fahrzeug-Reparatur bedeutet, erfahren Sie nachfolgend. |
Eine „Beweisvereitelungk“ kommt in Betracht, wenn ein Kfz-Händler bei einer Nachbesserung ein defektes Teil ausbaut und „entsorgt“. Gleiches gilt, wenn eine Kfz-Werkstatt ein Fahrzeug repariert und dabei ein defektes Fahrzeugteil ersetzt, das in einem Rechtsstreit eine Rolle spielen könnte.
Beweisvereitelung durch den Händler als Verkäufer
Die Ausgangslage sieht typischerweise so aus: Um einen Gewährleistungsanspruch gerichtlich durchzusetzen, muss der Käufer nachweisen, dass das Fahrzeug im Zeitpunkt der Auslieferung mangelhaft gewesen ist. Die Beweislastumkehr nach § 476 BGB blenden wir an dieser Stelle aus. Denn für das Verständnis ist es wichtig, dass der Käufer den Sachmangel beweisen muss und der Verkäufer insoweit nichts zu beweisen hat.
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