· Fachbeitrag · Geldwäscheprävention
Die Türkei befindet sich auf der „grauen“ FATF Liste der Risikoländer ‒ was nun?
von Rechtsanwalt Andreas Glotz und Ludovica Bölting, LL.M., Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, Köln
| Seit dem 21.10.2021 befindet sich die Türkei auf der sog. FATF Länderliste. Diese Liste führt Staaten auf, die aus welchen Gründen auch immer, beim Thema Geldwäsche ein höheres Risikopotenzial nachweisen. Neben der FATF Länderliste existieren noch Länderlisten der EU und Deutschlands, die jeweils Drittstaaten mit erhöhtem Risiko aufzählen. ASR bringt Sie auf den Stand der Dinge und erklärt, was Sie veranlassen sollten. |
Türkei befindet sich nicht nur auf der FATF-Liste
Um festzustellen, welche Konsequenzen es für den Kfz-Handel hat, dass die Türkei nicht nur in der Ersten Nationalen Risikoanalyse Deutschland 2018/2019 geführt wird, sondern sich auch auf der FATF Länderliste befindet, sind im Wesentlichen vier verschiedene Szenarien zu betrachten.
Auch wenn die Szenarien beispielhaft an natürlichen Personen festgemacht wurden, sind juristische Personen davon genauso betroffen.
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