· Fachbeitrag · Autokauf/Widerruf
Versehentlich erteilte Widerrufsbelehrung lässt kein eigenständiges Widerrufsrecht entstehen
| Was gilt, wenn der Käufer kein gesetzliches Widerrufsrecht hat, aber dennoch über ein solches Widerrufsrecht und dessen Folgen belehrt wird? Die Antwort hat der BGH in einer Grundsatzentscheidung gegeben: Dadurch entsteht kein eigenständiges voraussetzungsloses Widerrufsrecht. Eine solche irrtümliche Widerrufsbelehrung ist daher für den Verkäufer im Regelfall folgenlos. |
Das Widerrufsrecht und die Folgen
Im Fernabsatz oder beim außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag haben Verbraucher als Käufer ein Widerrufsrecht. Dabei ist wichtig, dass sie über ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt werden. Sonst verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr auf ein Jahr und vierzehn Tage. Zudem muss der Käufer dann für die Nutzung bis zum Widerruf keinen Wertersatz leisten. Aber das gilt alles nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt.
Widerrufsbelehrung wird im Einzelfall versehentlich erteilt
Im Alltag des Autoverkaufs ist nicht auszuschließen, dass Händler im Einzelfall übers Ziel hinausschießen: Der Käufer ist kein Verbraucher und dennoch schickt der Verkäufer das Widerrufsbelehrungsformular mit und auch das Widerrufsformular. Der Käufer quittiert brav deren Empfang. Später widerruft er den Vertrag. Erst jetzt bemerkt der Verkäufer beim näheren Hinsehen, dass der Käufer gar nicht als Verbraucher gehandelt hat.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig