· Fachbeitrag · Elektrofahrzeuge
Die gemietete Batterie in der Unfallregulierung: Auf diese Besonderheiten kommt es an
| Auf den Straßen sind immer mehr E-Fahrzeuge unterwegs: Je mehr E-Fahrzeuge es gibt, desto häufiger sind sie auch in Unfälle verwickelt. Hat der Unfallgeschädigte das E-Fahrzeug als solches gekauft, die Batterie aber nur gemietet hat, ergeben sich Besonderheiten bei der Unfallregulierung. ASR macht Sie mit diesen vertraut. |
Das E-Fahrzeug mit Miet-Batterie in der Unfallregulierung
Unfallschäden mit E-Fahrzeugen weisen aufgrund der technischen Besonderheiten der Fahrzeuge Besonderheiten auf.
PRAXISTIPP | Achten Sie deswegen bei der Einholung eines Sachverständigengutachtens stets darauf, dass es sich beim Schadengutachter um eine elektrisch unterwiesene Person (euP) handelt. Sie kann genau prüfen, welche Schäden nach einem Unfall an dem E-Fahrzeug entstanden sind. |
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