· Nachricht · Elektrofahrzeuge
Einschränkungen für den Umweltbonus zum 01.01.2023
| Das BMWK hat den Umweltbonus mit einer neuen Richtlinie angepasst. Sie ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Mit ihr wird der Klimaschutz in den Fokus gerückt. Die Förderung in Form des Umweltbonus gilt daher nur noch für den Erwerb von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen. |
Die Förderung ist degressiv ausgestaltet:
- Seit dem 01.01.2023 beträgt der Bundesanteil an der Förderung 4.500 Euro bei einem Netto-Listenpreis für das Basismodell bis 40.000 Euro. Für Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro beträgt der Anteil der Förderung 3.000 Euro.
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