· Fachbeitrag · Elektrofahrzeuge
Umweltbonus: So vermeiden Sie Regressansprüche
| Beim Kauf von Elektro- und Hybridfahrzeugen gibt es für den Käufer von Staat und Herstellern Subventionen. Ob der sog. Umweltbonus vom Bundesamt für Ausfuhrförderung (BAFA) gewährt wird, will der Käufer meist vom Händler wissen. Eine verlässliche Aussage ist oftmals gar nicht so leicht. Bei Neuwagen-Verkäufen liegt das Lieferdatum meist in ferner Zukunft; die Förderung ist bis dahin evtl. ausgelaufen. Bei Gebrauchtwagen-Verkäufen ist oft ungewiss, ob das Fahrzeug noch fördertauglich ist. Ein ASR-Leser möchte wissen, wie man sich hier nicht regresspflichtig macht. |
Frage: Ein Kunde möchte bei uns im Autohaus ein gebrauchtes Hybridfahrzeug kaufen. Laut Herstellerangaben ist es noch prämientauglich. Zur Absicherung möchten wir eine Klausel in den Vertrag aufnehmen, damit wir nicht regresspflichtig gemacht werden können. Wie können wir das formulieren?
Antwort: Sie müssen bei der Formulierung darauf achten, dass Sie nicht den subventionierten Kaufpreis ausweisen und die Gewährung der Förderung nicht in Ihrem Risikobereich liegt. Etwa wie folgt:
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