· Fachbeitrag · Fahrzeughandel
B2B-Geschäft: Trotz zweier Unfallvorschäden keine Händlerhaftung
| Was § 377 HGB für einen Kfz-Händler bedeutet, der bei einem Kollegen (B2B-Geschäft) einen Gebrauchten mit zwei fachgerecht beseitigten Unfallschäden „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ gekauft hat, geht aus einer Entscheidung des LG Traunstein hervor. |
Die beiden Unfallschäden an dem Audi A 4 waren fachgerecht beseitigt. In der Lesart des § 377 HGB handelte es sich somit um verdeckte Mängel. Untersuchen muss der Käufer hier erst dann, wenn ein entsprechender Verdacht aufkommt. Dann heißt es „unverzüglich“ rügen. Ein bis zwei Tage, mehr nicht, eher weniger, so die Richtschnur der Gerichte.
- Unmittelbar nach Entdeckung der Vorschäden will der Geschäftsführer der Ankauffirma mit dem Händlerkollegen telefoniert haben. Doch beweisen konnte er das nicht. Aussage stand gegen Aussage: Die Beweislast für die Rüge und deren rechtzeitigen Zugang trägt der Käufer.
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