· Nachricht · Fahrzeughandel
Sorgfaltspflichten beim Ankauf von gewerblichem Anbieter
| Meist kann und darf ein Händler davon ausgehen, dass ein gewerblicher Anbieter Eigentümer des Fahrzeugs ist oder zumindest darüber wie ein Eigentümer verfügen kann. Doch es gilt, elementare Sorgfaltspflichten zu beachten, damit die Schwelle zur groben Fahrlässigkeit nicht überschritten wird. Das zeigt ein händlerfreundliches Urteil des OLG Braunschweig. |
Gestritten wurde um die ZB II. Der kaufende Händler will sie haben, die Beklagte (Leasinggesellschaft oder Bank) will sie nicht rausrücken. Begründung: Nicht du, sondern ich bin Eigentümerin des Fahrzeugs und damit auch Eigentümerin der ZB II. Der Händler beruft sich auf seinen guten Glauben. An dem gesamten Deal sei nichts Verdächtiges gewesen. Die Beklagte meint dagegen, der Geschäftsführer der Käuferin habe elementare Sorgfaltsregeln missachtet. Vor Gericht beweisen konnte sie diesen Vorwurf nicht (OLG Braunschweig, Urteil vom 02.01.2019, Az. 9 U 32/18, Abruf-Nr. 208794):
- Dass der Kaufvertrag ohne vorherige Einsichtnahme in die ZB II abgeschlossen worden sei, war für die Richter kein Thema. Entscheidend sei der Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs.
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