· Fachbeitrag · Fahrzeughandel
Unverzügliche Rügeobliegenheit nach § 377 HGB beim Handelskauf ‒ auf diese Details kommt es an
von Nicole Vater, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Regensburg
| Die unverzügliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB in puncto Sachmängel im Rahmen eines Kaufs unter Kaufleuten ist von erheblicher Relevanz. Immer wieder führt sie zu Streitigkeiten, die vor Gericht enden. Erfahren Sie nachfolgend alles, was Sie zu dieser für das B2B-Geschäft im Autohaus wichtigen Regelung wissen müssen. |
In diesen Fällen ist § 377 HGB im Autohaus relevant
§ 377 HGB wirkt bei sehr vielen Geschäften, zugunsten wie zulasten des Autohauses, je nachdem, ob das Autohaus Verkäufer oder Käufer ist. Anwendbar ist § 377 HGB nicht nur beim Verkauf kompletter Fahrzeuge, auch im Teilehandel oder bei der Übernahme einer Um- oder Nachrüstungsverpflichtung kann er eine Rolle spielen.
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