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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    Was die künftige Bundesregierung in Sachen Automobil- und Zulieferindustrie vorhat

    | Die künftige Bundesregierung bekennt sich klar zum Automobilstandort Deutschland und seinen Arbeitsplätzen. Dabei setzt sie auf Technologieoffenheit. So steht es im Koalitionsvertrag. ASR stellt die wichtigsten Punkte vor. |

     

    Die zukünftige Bundesregierung sieht eine starke Automobil- und Zulieferindustrie als Schlüssel-Industrie und Arbeitsplatzgarant für Deutschland. Daher will sie die regionalen Transformations-Netzwerke und -Hubs auch über 2025 hinaus fördern. Strafzahlungen aufgrund der Flottengrenzwerte möchte sie dagegen abwehren. Vorzuziehen ist ihrer Meinung nach die Überprüfung der CO2-Reduktionsziele für schwere Nutzfahrzeuge und Trailer. Weiterhin begrüßt die zukünftige Regierung die Elektrifizierung der Fahrzeugflotten ‒ eine pauschale gesetzliche Quote lehnt sie jedoch ausdrücklich ab. Die E-Mobilität möchte sie zudem mit Kaufanreizen fördern.

     

    Weitere Maßnahmen, die die zukünftige Bundesregierung plant, sind z. B.

    • eine steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro,
    • eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge,
    • die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035,
    • eine Förderung von Plug-in-Hybrid-Technologie (PHEV) und Elektrofahrzeugen mit Range-Extender (EREV) und entsprechende Regulierung auf europäischer Ebene,
    • die Befreiung emissionsfreier Lkw von der Mautpflicht über das Jahr 2026 hinaus sowie
    • die Förderung einer Wasserstoff-Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Koalitionsvertrag 2025 → Abruf-Nr. 247568
    Quelle: ID 50388210