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  • · Fachbeitrag · Gewährleistung

    Klage gegen Autohaus vor dem OLG München: Streit um Rückabwicklung eines Leasingvertrags

    von Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide

    | Klagen auf Rückabwicklung von Leasingverträgen wegen vermeintlich fehlerhafter Widerrufsbelehrungen oder angeblicher Mängel sind seit einiger Zeit gang und gäbe. Geklagt wird in diesen Verfahren gegen den Händler als Vertragspartner des Leasingnehmers, also gegen das Autohaus. Dass diese Klagen nicht zwangsläufig zu Ungunsten der Händler ausgehen, zeigt ein Urteil der Berufungskammer des OLG München. ASR stellt das Urteil vor und ordnet es für die Praxis ein. |

    Kunde beanstandete Mängel an Leasingfahrzeug

    Im Fall vor dem OLG München stritt ein Unternehmer mit einem Autohaus um die Rückabwicklung eines Leasingvertrags über ein Fahrzeug.

     

    Etwa ein halbes Jahr nach Auslieferung des Fahrzeugs und etwa 20.000 gefahrenen Kilometern bemerkte der Unternehmer erstmals Mängel, konkret ein Ruckeln des Motors bei Beschleunigung sowie Fehlermeldungen im Display. Die Fehlermeldungen ließen sich mit Betätigung der OK-Taste wegklicken. Erst mehrere Monate später, bei der ersten Inspektion, rügte der Unternehmer die Mängel. In der Folge kam es zu mehreren Werkstattterminen, um die Mängel zu beheben.