· Nachricht · GmbH/Pensionszusagen
Pensionszahlungen und Geschäftsführervergütung nebeneinander
| Sind Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und dafür ein Gehalt bezieht, zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)? Diese Frage muss der BFH klären (Az. beim BFH: I R 41/19 ). Zugrunde liegt ein Fall, den das FG Münster entschieden hat. |
Nach Ansicht des FG führt die gleichzeitige Zahlung eines Geschäftsführergehalts und einer Pension an einen beherrschenden Gesellschafter nicht zwingend zu einer vGA hinsichtlich der Pensionszahlung. Danach soll eine Ausnahme jedenfalls für den Fall gelten,
- wenn das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers mit Eintritt in das Rentenalter beendet wird,
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