22.06.2023 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 41/19
Verdeckte Gewinnausschüttung, Pension, Bezüge, Geschäftsführer
Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2020, 16:00 Uhr
Nebeneinander von Versorgungsleistungen und Aktivbezügen nicht zwingend eine vGA
Liegt keine vGA vor, wenn der bereits pensionierte Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft wieder eingestellt wird und die weiter gewährte Pension und die zusätzlich gewährten Geschäftsführerbezüge zusammen sehr deutlich unter den früheren Aktivbezügen bleiben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 41/19
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 15.03.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung