22.03.2018 · Nachricht · GW-Handel
B2B-Geschäft: Im Zweifel zugunsten des Autohauses
| Die Grundregel „Im Zweifel zugunsten des Autohauses“ ist nur zugunsten von Verbrauchern außer Kraft gesetzt, beim Verkauf an Unternehmer gilt sie nach wie vor. Davon profitierte ein Autohaus in einem Streit vor dem AG Stralsund darüber, ob der Drehmomentwandler eines VW Phaeton bei Übergabe mangelhaft war. |
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