03.08.2020 · Nachricht · GW-Handel
Bei Gebraucht auf Gebraucht keine Gewährleistung für den Alten?
| Beim Verkauf eines Neufahrzeugs mit Inzahlungnahme eines Alten ist die Gewährleistung für den Alten nach Ansicht der meisten Gerichte stillschweigend ausgeschlossen. Ob dies auch für die Konstellation Gebraucht auf Gebraucht gilt, versteht sich nicht von selbst. Das OLG Brandenburg gibt eine Antwort, die den Kfz-Handel nicht zufriedenstellen kann. |
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