· Fachbeitrag · GW-Handel
BGH kippt Wartungsklausel in GW-Garantie
| „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.“ Auf diese Bauernregel lässt sich die Rechtsprechung des BGH in Sachen Garantiebedingungen zurückführen. NW-Garantien wie „mobilo life“ sind in seinen Augen gratis, während es GW-Garantien meist nur gegen Bezahlung gibt. Dann gelten im Kundeninteresse strengere Regeln, wie die jüngste Entscheidung des BGH erneut deutlich macht. |
Der zugrunde liegende Fall
Der Käufer, ein Verbraucher aus Bayern, hatte bei einem Händler im Raum Freiburg einen Gebrauchten „inklusive 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie“ zum Gesamtpreis von 10.490 Euro erworben. Wie hoch der Preisanteil für die Garantie war, war weder in der Rechnung noch anderswo aufgeschlüsselt.
Nach einem Defekt der Ölpumpe lehnte der Garantieversicherer (die CarGarantie) eine Kostenübernahme mit der Begründung ab, der Käufer habe einen Kundendienst entgegen den Garantiebedingungen in einer freien Werkstatt durchführen lassen. Vor seinem Heimatgericht, dem LG Freiburg, hatte er damit Erfolg. Anders sah es in den höheren Instanzen aus. Das OLG Karlsruhe hat das Garantieunternehmen zur Erstattung der Reparaturkosten von rund 3.300 Euro verurteilt. Der BGH hat diese Entscheidung jetzt bestätigt (Urteil vom 25.9.2013, Az. VIII ZR 206/12; Abruf-Nr. 133107).
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