15.06.2018 · Nachricht · GW-Handel
Chance zur Nachbesserung auch bei Unfallfahrzeug
| Bevor der Käufer seine Gewährleistungsrechte Minderung, Rücktritt und Schadenersatz geltend machen kann, muss er dem Händler grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben haben. Das gilt nach einem händlerfreundlichen Berufungsurteil des LG Berlin auch, wenn ein Gebrauchter einen nicht fachgerecht reparierten Vorschaden hat, der etliche Monate nach Übernahme bei einem Reifenwechsel entdeckt wurde. |
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