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  • · Fachbeitrag · GW-Handel

    Fahrzeug wird beschlagnahmt - Kaufpreis zurückzuzahlen?

    | Muss das Autohaus den Kaufpreis zurückzahlen, wenn das verkaufte Fahrzeug von der Polizei beschlagnahmt wird? Eine Rückzahlung ist nach Ansicht des OLG Hamm nicht ausgeschlossen, jedoch muss der Käufer vorher seinen Pflichten im Zusammenhang mit der Nacherfüllung nachgekommen sein. |

     

    Verständlich war der Ärger des Käufers, als sein vor rund 17 Monaten erworbener Ford Fiesta plötzlich von der Polizei sichergestellt und später auf Anordnung der Staatsanwaltschaft an den Insolvenzverwalter eines anderen Autohauses herausgegeben wurde. Die Pleitefirma hatte den Fiesta früher einmal im Besitz gehabt. Nicht zu klären war, ob er ihr wirklich gestohlen worden war oder ob sie einen Diebstahl vorgetäuscht hatte. Jedenfalls war der Wagen mit manipulierter FIN in den Verkehr gelangt und dann bei dem Betrieb gelandet, von dem ihn der Käufer erworben hatte.

     

    Das OLG hat die Klage des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises mit folgender Begründung abgewiesen: Der Käufer habe es versäumt, dem Autohaus Gelegenheit zu Nacherfüllung zu geben. Er hätte ihm eine Frist setzen müssen, damit es für die Freigabe des Fahrzeugs hätte sorgen und vom vermeintlich wahren Eigentümer erwerben können (OLG Hamm, Urteil vom 29.3.2012, Az. I-28 U 150/11; Abruf-Nr. 122783).

    Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 3 | ID 35495100