· Fachbeitrag · GW-Handel
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt - Verkauf eines Fahrzeugs mit Chiptuning
| Der Verkauf von Fahrzeugen mit Chiptuning ist für Kfz-Händler ein Hochrisikogeschäft. Wie Sie sich rechtlich absichern, zeigt eine Entscheidung des OLG Koblenz. |
Käufer missachtet Löschungsklausel im Kaufvertrag
Im Kaufvertrag über den Subaru Impreza 2,0 i, 97.000 km gelaufen, stand ausdrücklich: „ … Chiptuning wird vom Käufer gelöscht, da illegal“. Das tat der Käufer jedoch nicht. Und nach rund 7.000 km trat ein Motorschaden ein. Der Händler sagte zunächst zu, den Schaden im Rahmen der Gewährleistung zu beheben und baute auch einen Teilemotor ein.
Gleichwohl trat der Käufer vom Kauf zurück. Begründung: Der Motorschaden habe schon bei Auslieferung vorgelegen. Im Übrigen sei er zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen worden, dass Fahren mit Chiptuning zu einem Motorschaden führen könne. Der Händler berief sich auf seine Löschungsklausel, die der Käufer ignoriert habe. Offensichtlich sei er mit hoher Geschwindigkeit und unter großer Belastung gefahren. Er sei auch darauf hingewiesen worden, schnelles Fahren auf der Autobahn unbedingt zu vermeiden.
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