23.02.2021 · Nachricht · GW-Handel
Haftungsentlastende Abgeltungsvereinbarung ist wirksam
| Vereinbaren die Vertragspartner bei einem Gebrauchtfahrzeug nach einer Beseitigung eines Mangels, dass die mit dem Mangel verbundenen Ansprüche abgegolten sind, ist dies wirksam. Der Käufer kann später keine Ansprüche mehr geltend machen, die auf diesem Mangel basieren. Das zeigt ein Fall vor dem LG Potsdam. |
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