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  • 23.03.2016 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Mängelbeseitigung mit gebrauchten Teilen ist beim GW-Kauf okay

    | Auf welche Weise ein Kfz-Händler einen Mangel beseitigt, ob durch Instandsetzung oder Teiletausch, ist grundsätzlich allein seine Sache. Dass die Verwendung gebrauchter Austauschteile durchaus fachgerecht sein kann, hat in einem GW-Fall das OLG Hamm bestätigt. |