· Fachbeitrag · GW-Handel
Rechtsprechungsreport - Die wichtigsten Urteile des Jahres 2013 zum GW-Handel auf einen Blick
| Dass ein Kfz-Händler einen Gewährleistungsprozess trotz zweier Unfallvorschäden heil überstehen kann, grenzt an ein Wunder. Das ist aber bei weitem nicht das einzig Interessante, das es aus den Gerichten in Sachen GW-Verkauf zu berichten gibt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über 28 - für den GW-Handel wichtige - Entscheidungen. |
Vertragsfragen
Abschnitt I Nr. 1 der GW-Verkaufsbedingungen sieht vor, dass eine Bestellung schriftlich zu bestätigen ist. Das Bestätigungsschreiben nicht bekommen zu haben, ist eine beliebte Masche kaufreuiger Kunden. Welche Chancen ein Autohaus in einem solchen Fall hat, sagt der BGH in einer händlerfreundlichen Entscheidung: Die schriftliche Bestellung kann auch mündlich bestätigt worden sein, was sich mit der Aussage des zuständigen Autohaus-Mitarbeiters beweisen lässt (BGH, Urteil vom 12.3.2013, Az. VIII ZR 179/12; Abruf-Nr. 131245).
Bei einer Gasumrüstung handelt es sich um einen Kaufvertrag, und nicht um einen Mischvertrag aus Kauf- und Werkvertrag. Diese Frage hat der BGH in einem Fall geklärt, in dem der Händler bei einem GW-Verkauf auf Wunsch des Kunden eine Gasanlage eingebaut hat (BGH, Urteil vom 29.5.2013, Az. VIII ZR 174/12; Abruf-Nr. 131797). Wichtig ist diese Einordnung insbesondere für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen. Sehen Sie dazu auch unter „Verjährung“.
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