· Fachbeitrag · GW-Handel
Rücktritt bei Turboladerschaden nach kurzer Fahrstrecke
| Wie schwer sich Gerichte und Sachverständige bei der Aufklärung von Motorschäden an Gebrauchtfahrzeugen tun, zeigt aufs Neue ein aktuelles Urteil des OLG München. |
In erster Instanz hatte der Verkäufer des Peugeot 807 HDI, EZ 6/06, noch gewonnen. Trotz eines schriftlichen Gutachtens mit anschließender Anhörung des Gerichtssachverständigen konnte das LG München I nicht feststellen, dass der Turbolader schon im Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer „im Eimer“ war. Schlussendlich musste der Verkäufer dann doch den Kaufpreis zurückzahlen. Zudem hatte er die gesamten Verfahrenskosten am Hals. Denn das OLG München war nach erneuter Anhörung des Sachverständigen überzeugt, dass der Wagen doch schon bei Übergabe an den Käufer mangelhaft gewesen ist. Hauptargument: Auf der kurzen Fahrstrecke zwischen Übergabe und Eintritt des Motorschadens (wie viele km es waren, wird leider nicht gesagt) könne der Mangel nicht entstanden sein (OLG München, Urteil vom 26.10.2012, Az. 10 U 2450/12; Abruf-Nr. 130123).
PRAXISHINWEIS | Das OLG hat das Thema „Fehlbedienung“ in seinem Urteil völlig ausgeblendet. Dabei sollen in über 90 Prozent aller Schadensfälle Motorteile als Folge einer Fehlbedienung kaputt gehen (so der Düsseldorfer Sachverständige für Motorschäden Volker Schittenhelm in „Autobild“ vom 14.12.2012). Ein Turbolader beispielsweise verkoke viel schneller, wenn man nach Vollgasfahrten immer sofort den Motor abschalte. |