· Fachbeitrag · GW-HANDEL
Sicher und erfolgreich via Internet handeln - Teil IV
von Steffen Höschler, Key Account Management Kfz-Gewerbe, DEKRA Automobil GmbH, Stuttgart, und Rechtsanwalt Joachim Otting, Hünxe
| Die Anbahnung von GW-Geschäften im Internet und sogar der Verkauf auf diesem Weg ohne „Augenkontakt“ bei Vertragsabschluss gehören heute zum Alltag in der Kfz-Branche. Doch dieses Geschäft ist gespickt mit rechtlichen Risiken, und es gilt, eine Reihe praktischer Anforderungen zu erfüllen, um diesen Vertriebskanal erfolgreich zu nutzen. Unsere Beitragsserie macht Sie fit für dieses Geschäft. Im letzten Teil dieser Serie geht es um die Frage, was geschieht, wenn der Verbraucher als Käufer den via Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag widerruft. |
Widerrufsrecht und Belehrungspflicht nur bei Verbrauchern
Alles, was wir hier zum Widerruf und zu Belehrungspflichten ausführen, gilt nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Achten Sie also penibel darauf, dass Sie nicht einen kaufenden Unternehmer über „sein“ Widerrufsrecht belehren, denn sonst entsteht ein Widerrufsrecht per Vertrag, wo es von Gesetzes wegen keines gibt!
Widerruf vor Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer
Unproblematisch ist der Fall, wenn der Käufer zwischen Vertragsabschluss und Übergabe widerruft, ohne dass das Fahrzeug bis dahin auf ihn zugelassen wurde. Dann ist es so, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden, die Sache ist erledigt.
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