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  • 18.05.2015 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Unternehmerin als „Strohfrau“ vorgeschoben – wer ist der Käufer?

    | Eine alltägliche Situation: Aus Risikogründen will ein Kfz-Händler einen GW nur unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkaufen. Der Käufer muss also ein Unternehmer sein. Kein Problem, sagt der private Kaufinteressent, „ich hab‘ da jemand“. Dieser Jemand, der tatsächlich eine Firma hat, wird im Kaufvertrag als Käufer notiert. Unterschrieben wird der Vertrag vom Interessenten als Vertreter. In diesem Fall kann der Käufer später nicht geltend machen, der Gewährleistungsausschluss sei unwirksam. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt. |