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  • 18.07.2014 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Verjährungsklausel in aktuellen GW-Verkaufsbedingungen wirksam

    | Selbst gegenüber einem Verbraucher darf die grundsätzlich zweijährige Verjährungsfrist bis auf zwölf Monate reduziert werden – auch im Kleingedruckten. Hier gelten jedoch strenge Regeln, die in früheren Klauselwerken nicht eingehalten wurden. Das LG Berlin hat jetzt sein Okay zur Nachbesserung der Bedingungen durch den ZDK im Jahr 2008 gegeben. |