16.12.2014 · Fachbeitrag · GW-Handel
Was heißt „reparierte Blechschäden“ im Kaufvertrag?
| Auch wenn der Verkäufer kein Profi, sondern ein Privatmann war: Das käuferfreundliche Urteil des OLG Düsseldorf zu „reparierten Blechschäden“ ist auch für den Kfz-Handel interessant. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig