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  • 02.09.2015 · Fachbeitrag · GW-Kauf

    Vertrag angefochten und „vorsorglich“ Nacherfüllung verlangt

    | Wer die Wahl hat, hat die Qual. Der Anwalt eines GW-Käufers hatte den Vertrag angefochten und „vorsorglich“ Nacherfüllung verlangt. Damit hat er sich gleich zweimal verwählt. Von zwei Gerichtsinstanzen erhielt er dafür die Quittung „Klageabweisung“. |